- Heizölkennzeichnung
- Einfärbung zwecks Verhinderung des Missbrauchs von Heizöl als Kraftstoff für Dieselmotoren. Leichtes Heizöl muss rot gefärbt und zusätzlich mit einem Indikator (Furfurol) versehen werden nach der HeizölkennzeichnungsVO vom 27.7.1993 (BGBl I 1384) m.spät.Änd.
Lexikon der Economics. 2013.